Montag, 23. Juli 1945

"Die Bezugscheinausgabestellen des Wirtschaftsamtes Heilbronn Stadt für Spinnstoff- und Schuhwaren befinden sich für Heilbronn-West im Sonnenbrunnen in Böckingen, Heilbronn-Nord im Flak-Bestände-Lager (Salzstraße) unterhalb der Löwenwerke, Heilbronn-Ost im Gebäude Silcherplatz 6 (Privathaus Kaufmann Eugen Rügner), Heilbronn-Süd im Fabrikgebäude der Papierdarmfabrik Zebert (Werderstraße 87).

Berufung des früheren Postoberinspektors Ernst Riegraf als Postvorstand.

Aufforderung der Post an die Einwohner zur Angabe ihrer Adressen zur Vorbereitung der baldigen Neueröffnung des Postverkehrs im Stadtbezirk Heilbronn.

Das Staatsrentamt befindet sich in der Wollhausstraße 72. Im selben Gebäude (bei der Oststraße unterhalb der Gärtnerei Georg Maier) sind auch das Feldbereinigungsamt und das Forstamt untergebracht.

Das Militärgericht verurteilt einen 57-jährigen Mann wegen unwahrer Angaben in seinem der Militärregierung vorgelegten Fragebogen zu sechs Monaten Gefängnis.

Die Industrie- und Handelskammer ist in dem Haus Bruckmannstraße 28 untergekommen. Das Haus war früher Eigentum des jüdischen Fabrikanten Josef Kahn; im Dritten Reich ging es an den NS-Kreisleiter Richard Drauz über, der vom CIC gesucht wird, zur Zeit jedoch spurlos verschwunden ist.

Die Handwerkskammer nimmt im Privathaus Bruckmannstraße 24 (Oberingenieur Otto Göbel) ihre Arbeit wieder auf.

Nach einer Zusammenstellung des Ernährungsamtes B – Stadt sind die Lebensmittelkarten ausgegeben worden an 42.560 deutsche und 8.420 ausländische Personen, zusammen 50.980.

251 Krätzefälle sind in der Stadt bekannt.

Für die 78. Zuteilungsperiode sind neue, in ganz Württemberg und Hohenzollern geltende Lebensmittel-, Gaststätten- und Reisekarten ausgegeben worden. Die seither gültigen werden ab 19. August außer Kraft gesetzt.

Im Einvernehmen mit der Militärregierung und dem Großhandel werden für die 78. und 79. Versorgungsperiode (23. Juli –15. September) auf Seifenkarten und Bezugscheine, für die bei den Ausgabestellen bzw. Wirtschaftsämtern ein Antrag zu stellen ist, folgende Zuteilungen zur Verfügung gestellt: an Normalverbraucher zwei Stück Einheitsseife, zwei Pakete Waschpulver und eine Einheit Zusatzwaschmittel; zusätzlich für Kinder bis zu drei Jahren ein Stück Feinseife und ein Paket Waschpulver; für Kinder von drei bis sechs Jahren ein Stück Feinseife. Außerdem erhalten Ärzte, Krankenschwestern und Hebammen zusätzlich ein Stück Feinseife und ein Paket Waschpulver. Rasierseife kann vorerst nicht ausgegeben werden, auch nicht an Friseurgeschäfte, die ebensowenig Kopfwaschmittel erhalten können. Der Bedarf an Waschmitteln in Krankenhäusern, Anstalten, Kinderheimen usw. wird über Bezugsscheine gedeckt, die bei den Wirtschaftsämtern zu beantragen sind. Den Nahrungsmittelbetrieben, wie Metzger, Bäcker usw., und den Verschmutzungsbetrieben, wie Schlosser usw., können bezugscheinpflichtige fetthaltige Waschmittel nicht zur Verfügung gestellt werden; sie werden auf die Verwendung von bezugscheinfreien Handwaschmitteln ('Flamex') verwiesen.

Die Raucherkarte wird diesmal für drei Perioden (78. – 80.) ausgegeben; die jeweiligen Zuteilungen sollen aufgerufen werden, wenn genügend Tabakwaren angeliefert werden."