Freitag, 28. September 1945
"Die Amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Heilbronn, regulär zwei- bis vierseitig, erscheinen heute sechsseitig. Darin veröffentlicht die Militärregierung Einschränkungen und Verbote betreffend die Tätigkeit im Zeitungs- und Druckereigewerbe, private und öffentliche Tanzvergnügungen, Versammlungen und Zusammenkünfte, Konzerte und sportliche Veranstaltungen, die alle einer Genehmigungspflicht unterliegen, sowie eine Lockerung der Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen ('Allgemeine Genehmigung Nr. 1 der Militärregierung').
Das Eichamt Heilbronn hat seinen Betrieb wieder aufgenommen, wie früher in der Urbanstraße 19 (Hinterhaus).
Das Arbeitsamt warnt vor willkürlichen Lohn- und Gehaltsherabsetzungen, wozu einige Firmen übergegangen sind, da die Tarife in vollem Umfang weitergelten.
Der Briefverkehr erstreckt sich von jetzt ab auf die gesamte US-Besatzungszone von Württemberg, Baden, Groß-Hessen (das frühere Land Hessen und Hessen-Nassau) und Bayern rechts des Rheins, ausgenommen den Landkreis Lindau, der zur französischen Besatzungszone gehört. Neu zugelassen sind nunmehr auch eingeschriebene Briefe und Postkarten sowie postlagernde Briefsendungen. Wieder aufgenommen werden – allerdings vorerst nur innerhalb der US-Zone von Württemberg – der Postanweisungs- und Postscheckdienst und der Postsparkassendienst.
Beschlagnahme des im Stadt- und Landkreis angepflanzten Tabaks (ausgenommen Kleingarten-Anbau bis zu 25 Stock) durch das Bürgermeister- bzw. Landratsamt.
Zur Auflösung der hiesigen I. G. Farben-Lager hat die Militärregierung Dr. Erwin Rotter und Karl Schneider (beide Neckargartach) als Liquidatoren bestimmt.
Die noch in Weinsberg befindliche Berufskrankenkasse für Kaufmannsgehilfen und weibliche Angestellte eröffnet am 1. Oktober ihre Leistungsabteilung in der Werderstraße 139.
Ihre Praxis haben Dr. Ernst Rönsberg, homöopathischer Arzt (Blücherstraße 42), und Zahnarzt Dr. Heinrich Hüsemann (früher Böckingen, jetzt Urbanstraße) wieder aufgenommen."