Jeremias Held (um 1530-1572)

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Jeremias Held war von Juni 1565 bis Mitte 1568 evangelischer Pfarrer in Flein, das damals als reichsstädtisches Dorf zu Heilbronn gehörte. In dieser Zeit veröffentlichte er zwei Werke, durch die er bis heute der Fachwelt bekannt geblieben ist.

Jeremias Held wurde um 1530 in Nördlingen geboren. Der Vater Heinrich Held war Pfarrer in Thann (Bühlertann bei Schwäbisch Hall) gewesen und 1525 nach Nördlingen geflohen, da er sich am Bauernkrieg beteiligt hatte.

1556 ist Jeremias Held als Diakon in Echterdingen nachweisbar, von 1556 bis 1561 wirkte er als protestantischer Pfarrer im damals selbständigen Dorf Aistaig (heute Stadtteil von Oberndorf am Neckar). Nach drei Jahren als Geistlicher in Flein wurde er Pfarrer in Heuchlingen (Ost-Alb-Kreis). Er starb dort 1572 im Alter von etwas über 40 Jahren. Er hinterließ seine Ehefrau Sara, geborene Krafftsberger aus Marbach und acht Kinder.

Der im Staatsarchiv Ludwigsburg liegende Bestallungsbrief für die Pfarrstelle in Flein datiert auf den 24. Juni 1565 (B 189 I, Bü 46). Im August 1566 veröffentlichte Jeremias Held zusammen mit dem Arzt Nicolaus Spindler das Kräuterbuch „Experiment: Gewisse/ rechte/ und bewärte Erfahrung allerhand Artzney/ wider allerley seltzame Gebrästen/ Fehl und Kranckheyten deß Menschlichen Cörpers/ Innerlich und eusserlich/ vom Haupt biß zu den Solen“ (Frankfurt am Main, Georg Rab, Sigmund Feyerabend und Weygand Hanen Erben). Im selben Jahr brachte er seine Übersetzung eines berühmten Emblembuches von Andrea Alciato „Liber Emblematum“ (Frankfurt am Main, Georg Rab für Sigmund Feyerabend und Simon Hüter) heraus, von der seit 2007 eine Faksimile-Ausgabe verfügbar ist. 

Im Sommer 1567 saß Jeremias Held in Heilbronn im Gefängnis, vermutlich, weil er einer finanziellen Verpflichtung gegenüber Georg von Sternenfels zu Ochsenburg nicht nachkommen konnte oder wollte. Dem Heilbronner Ratsprotokoll lässt sich entnehmen, dass sowohl der Schultheiß von Flein als auch Helds Ehefrau Sara sich vor dem Rat für Helds Freilassung eingesetzt hatten. Im Februar 1568 bot Sara Held dem Heilbronner Rat offenbar erfolgreich an, für die ihren Mann betreffende Geldstrafe von zehn Gulden aufzukommen.