Donnerstag, 2. August 1945
"Die Amtlichen Bekanntmachungen erscheinen heute vierseitig mit einem Aufruf von OB und Landrat Emil Beutinger 'Der Aufbau ruft – legt Hand an!'.
Die Sperrzeit für den Stadt- und Landkreis wird auf die Stunden von 22:30–5 Uhr verkürzt.
Das Staatliche Gesundheitsamt erläßt eine Anordnung zur Durchführung von Maßnahmen gegen Typhus.
Aufruf zur sofortigen, vom Generalbevollmächtigten für Ernährung und Landwirtschaft angeordneten Durchführung der 'Bodennutzungserhebung 1945'.
Aus Hausruinen und Trümmerhaufen werden immer wieder Backsteine, Holz und sonstige brauchbare Gegenstände von dazu unbefugten Personen entnommen. Dagegen wendet sich ein Aufruf des Arbeitsamtes.
Das Staatliche Feldbereinigungsamt Heilbronn hat seine Tätigkeit in seinem Amtsgebäude Wollhausstraße 72 wieder aufgenommen.
Die amerikanische Militärregierung hat die Baulinienfeststellungen des OB vom 6. Juni, betreffend die Straße Im Gemmingstal und die Schweinsberg-, Gneisenau- und Villacher Straße sowie die Frankenbacher, Wimpfener, Mühlbach- und Backhausstraße im Stadtteil Neckargartach, genehmigt.
Ohne Genehmigung der Baugesuche, denen ordnungsgemäße Lagepläne beizufügen sind, darf nicht gebaut werden. Wildes Bauen ohne die Genehmigung der zuständigen Stelle des Bürgermeisteramtes kann die Einstellung der Bauarbeiten bzw. den Abbruch eines bereits erfolgten Baues zur Folge haben.
Die Straßenbahn verkehrt ab Cäcilienstraße nach Sontheim und zurück alle 17 Minuten, ab Hauptbahnhof nach Neckargartach und zurück alle 20 Minuten.
Nach einer Verlautbarung der Reichsbank-Nebenstelle Heilbronn hat die Militärregierung eine Lockerung der Beschränkungen bei Bank- und Sparkassenkonten genehmigt. Doch dürfen von Sparkonten mit gesetzlicher Kündigungsfrist monatlich nicht mehr als 500 RM, von Sparkonten, die aufgrund des Gesetzes 52 der Militärregierung gesperrt sind, höchstens 300 RM monatlich abgehoben werden.
Die Württembergische Landwirtschaftsbank GmbH, Zweigstelle Heilbronn, ist von Neckargartach nach Heilbronn in das Privathaus Winzerstraße 4 (Werbeleiter Alfred Metzner) umgezogen.
Die Inhaber von Handwerksbetrieben, die zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt sind oder solche einstellen wollen, sind verpflichtet, sofort alle Lehrstellen dem Kreisarbeitsamt zu melden.
Die Industrie- und Handelskammer fordert von allen zur Zeit tätigen Industrie- und Handelsfirmen eine Meldung über ihren wöchentlichen Verbrauch an Treibstoffen.
Die Gaststätten haben laut Anordnung von OB Beutinger ihre Betriebe sonntags von 11–14 und 18–20 Uhr offen zu halten. Seit der Besetzung wurde dies willkürlich gehandhabt. Die meisten hatten sonntags geschlossen, so daß die vielen Reisenden, Flüchtlinge, Heimkehrer und entlassenen Kriegsgefangenen außer in den zwei Rot-Kreuz-Verpflegungsstellen (Wilhelmstraße und Bunker am Kaiser-Friedrich-Platz) nicht mit Essen versorgt werden konnten.
Das Militärgericht in Heilbronn hat in den letzten Tagen sechs Ilsfelder und zwei Neckarwestheimer Personen des unberechtigten Waffenbesitzes für schuldig befunden und diese Fälle an ein Höheres Militärgericht verwiesen."