Freitag, 14. September 1945
"An den Aufräumungs- und Aufbauarbeiten im Stadtkreis müssen sich von jetzt ab auch sämtliche Schüler vom 14. Lebensjahr an sowie die Studenten an Technischen Hochschulen, Universitäten, Maschinenbau- und Ingenieurschulen, die sich hier aufhalten bzw. wohnen, beteiligen. OB Emil Beutinger und das Kreisarbeitsamt haben dies verfügt, um den Müßiggang der Jugend zu verhindern. Der Besuch der Schulen nach Beginn des Unterrichts wird von der Vorlage einer beglaubigten Arbeitsbescheinigung abhängig gemacht.
Vielfach werden Waren zurückgehalten. Deshalb werden Erzeuger, Groß- und Kleinhandel und die Wirtschaft aufgefordert, die vorhandenen Rohstoffbestände zu verarbeiten, die gesamte Produktion zum Verkauf anzubieten und alles zur Verfügung Stehende zu verkaufen, wobei jedoch die Bestimmungen für kontrollierte und rationierte Waren in Kraft bleiben. Zuwiderhandelnde werden mit Arrest und Geldstrafen bis zu 5.000 RM bestraft; außerdem müssen sie sich vor dem Militärgericht verantworten.
Veröffentlichung einer Bekanntmachung der Württembergischen Landesverwaltung, wonach die Preisbestimmungen für Bauleistungen, Baustoffe und Fuhrleistungen aus den Jahren 1936 – 1944, abgesehen von abweichenden Ausnahmebewilligungen, allgemeinen Anordnungen und Mehraufwendungen durch die gegenwärtigen Transportschwierigkeiten, weiterhin in Kraft sind.
In der Stadt (z.B. auf dem Silcherplatz) befinden sich noch einige außerhalb des Hauptfriedhofs gelegene Einzelgräber von gefallenen deutschen Soldaten und während des Kampfes um Heilbronn umgekommenen Zivilpersonen. Der OB bittet um Meldung solcher Gräber.
Die Ärzte Dr. Erich Spohr, Dr. Julius Gutmann und in gemeinsamer Praxis Medizinalrat a.D. Dr. Eugen Weiß und Dr. Walter Hofer zeigen ihre Adressen an."