Freitag, 27. Juli 1945

"Eine Verordnung der Militärregierungen in Deutschland verbietet allgemein die Zahlung von Pensionen, Unterstützungen und Beihilfen, die durch die Ableistung von 'Wehrdienst' erworben wurden.

Der Verbraucherhöchstpreis für Speise- und Frühkartoffeln wird bis zum 2. August für das Pfund in Größenklasse I auf 10,5 Rpf, in Größenklasse II auf 7,7 Rpf festgesetzt."