Freitag, 19. Oktober 1945
"Die heutigen Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 16 veröffentlichen von seiten der Militärregierung nochmals – in etwas abgeänderter Fassung – das Gesetz Nr. 8 vom 26. September 1945, betreffend das Verbot, Mitglieder der NSDAP in höheren Positionen als denen der 'gewöhnlichen Arbeiter' zu beschäftigen. Zugleich werden die erste Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz sowie Erläuterungen dazu bekanntgemacht, wonach die in Frage stehenden Angestellten 'in beaufsichtigender oder führender Stellung' in zwei verschieden zu behandelnde Kategorien eingeteilt werden. Ferner wird die Verordnung Nr. 4 über das 'Verbot des Tragens deutscher militärischer Uniformen', worunter auch jene der NSDAP und Polizei sowie alle militärischen Abzeichen, Medaillen, Dienstgradabzeichen (einschließlich der NSDAP) fallen, veröffentlicht.
Nach einer Anordnung der Militärregierung haben sich Fußgänger und Radfahrer dem Verkehr entgegen, also auf der linken Straßenseite zu bewegen. 'Übertretungen werden strengstens geahndet.'
Sämtliche Gemeinden des Großkreises Heilbronn werden zu Gemeinden mit Wohnungsnot erklärt. Die mit Zustimmung der Militärregierung erlassene Anordnung zur Durchführung der Wohnraumbewirtschaftung enthält sehr einschneidende Maßnahmen für Haus- und Wohnungsbesitzer, die zu Raumabgaben gezwungen werden können, ebenso für Untermieter. Als durchschnittliche Mindestbelegung für ein Zimmer gelten zwei Personen.
Zur Behebung der Wohnungsnot, Wiederherstellung des zerstörten Verkehrsnetzes, Freilegung des Schiffahrtsweges, Stellung von Kräften für die Landwirtschaft und für den außerordentlichen Brennholzeinschlag müssen zusätzliche Arbeitskräfte gewonnen werden. Deshalb sieht das Arbeitsamt (Leiter: Hellmut Riegraf) eine Umschulung der nicht in Arbeit stehenden Männer vor, zunächst auf freiwilliger Grundlage; bei nicht genügenden Meldungen zur Umschulung wird Dienstverpflichtung in Aussicht genommen.
Fabrikant Karl Wahl, zur Zeit BM in Talheim, wird von der amerikanischen Militärregierung kommissarisch zum Präsidenten der Handwerkskammer Heilbronn bestellt, die ihre Diensträume in dem Privathaus Bruckmannstraße 24 hat.
Veröffentlichung der Anordnungen I-45, mit Zustimmung der amerikanischen Militärregierung Württemberg-Baden vom Landesamt für Wirtschaft – Landeswirtschaftsamt – getroffen, über die 'Bewirtschaftung von Haushaltsgeräten und anderen Erzeugnissen aus Eisen und Metall' vom 15. September, nebst dazugehörigem Warenverzeichnis, und über die 'Herstellung und Verteilung von Spinnstoffen' vom 17. September mit den entsprechenden Ausführungsbestimmungen vom 25. September und 4. Oktober.
Die Bezugscheinstelle Nord des Wirtschaftsamtes Heilbronn Stadt hat sich jetzt im Polizeirevier II (Austraße) eingerichtet.
Die Geschäftsräume der Reichsbank (bisher Karlstraße 72) befinden sich in der Gutenbergstraße 51 (Knorr-Villa).
Die Vorsorge Lebensversicherung AG, evangelische Sterbevorsorge, hat durch ihren Ortsvorsteher, Max Pflug (Kleiststraße 7), ihre Sprechstunden wieder aufgenommen."