Donnerstag, 15. November 1945
"Das Wirtschaftsministerium – Abteilung Landwirtschaft und Ernährung, Fachabteilung Getränke hat verfügt, daß von heute an der Kauf von Wein, Kognak, Spirituosen und Sekt nur noch bei den öffentlichen Ausschankstellen wie Bars und Gaststätten erlaubt ist. Diese Anordnung, die heute in Kraft tritt, geht auf einen 'Befehl' der amerikanischen 7. Armee zurück, 'um die gerechte Verteilung der restlich verfügbaren Mengen an Wein, Kognak, Spirituosen und Sekt an die Angehörigen der amerikanischen Armee zu sichern und um ein geordnetes und organisiertes Arbeiten der deutschen Weinindustrie zu ermöglichen'."
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