Freitag, 7. September 1945

"Da bei der vom Wohnungsamt durchgeführten Wohnraumerfassung die abgegebenen Formulare vielfach falsch oder unwahr ausgefüllt worden sind, setzt die Stadtverwaltung in den Stadtgebieten zur Nachprüfung Wohnungskommissionen unter der Oberleitung des Gemeindebeirates Karl Britsch ein. In diesen, deren Aufgabengebiet sich auch auf die Erfassung von rasch zu bewerkstelligenden Reparaturen und die Feststellung vorhandenen Brennstoffvorrates bezieht, arbeiten in zwölf Bezirken rund 300 Frauen und Männer. Das erste Ergebnis der Erhebung der Kommissionen: von 19.251 Wohnungen im Jahre 1938 sind im Sommer 1945 noch 4.823 ganz oder teilweise benutzbar.

Zur Betreuung der im Dritten Reich politisch, rassisch und religiös verfolgten Personen ist im Einvernehmen mit der Militärregierung beim Kreisarbeitsamt für den Stadt- und Landkreis Heilbronn eine besondere Stelle geschaffen worden.

Auf Befehl der Militärregierung sind Schließfächer und zur sicheren Verwahrung (z.B. in Hotels) hinterlegte Gegenstände vorläufig beschlagnahmt. Die Inhaber von Schließfächern, die Eigentümer von verwahrten Gegenständen und alle Personen, deren Vermögen gesperrt ist, haben sich bei den Verwaltungsstellen innerhalb angegebener Fristen zu melden und Fragebögen auszufüllen.

Auf Befehl der Militärregierung, Abteilung Gesundheitswesen, müssen alle im Großkreis Heilbronn evakuierten Kinder umgehend an die Geschäftsstelle des Roten Kreuzes (Lessingstraße 1, Privathaus Fabrikant Gustav Remshardt), die unter Leitung von Dr. Walter Essers steht, gemeldet werden.

Ihre Geschäftsstellen geben bekannt: Volksfürsorge Lebensvericherungsgesellschaft Hamburg (Hinterhaus der Wilhelmstraße 40) und Allgemeine Ortskrankenkasse Heilbronn (Gebäude der früheren Fabrik Kaiser-Otto, Happelstraße 59).

Die Handwerker-Krankenkasse hat ihren Ortsrechner jetzt wieder im eigenen Gebäude (Bahnhofstraße 25) untergebracht.

Alle Privatlehrer und -lehrerinnen haben sich bis spätestens 12. September beim Bezirksschulamt I (Im Stahlbühl 19) zu melden. Privatunterricht jeglicher Art ist ohne besondere Genehmigung der Militärregierung im Stadt- und Landkreis Heilbronn untersagt. Die angeordneten Meldungen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, selbständig Arbeitenden, Lehrkräften usw. verfolgen u.a. auch das Ziel, ehemalige NSDAP-Funktionäre aus höheren Posten und aus Erziehung und Unterricht auszuscheiden."