Samstag, 1. September 1945
"Inkrafttreten eines Gesetzes zum Schutze des Roten Kreuzes, da dieses Zeichen seit seinem Mißbrauch in den letzten Monaten des Dritten Reiches immer noch von Unbefugten benutzt wird.
Die Ablieferungspflicht für NS-Uniformen, -Symbole, -Gegenstände und -Abzeichen wird bis zum 1. Oktober verlängert.
Alle aufgrund von Verfügungen der Militärregierung wegen Zugehörigkeit zur NSDAP entlassenen Beamten und sonstigen Arbeitskräfte haben sich nach dieser Maßnahme sofort beim Kreisarbeitsamt zu melden.
Im Schießhaussaal tagt das amerikanische Militärgericht und verurteilt vier Zivilpersonen (darunter eine Frau) wegen Arbeitsverweigerung zu je 14 Tagen Gefängnis mit Aufschub.
Zur Feststellung ihres Nähmittelbedarfes im letzten Quartal 1945 sollen sich sämtliche im Stadt- und im Landkreis ansässigen Damenschneiderinnen bei der Schneidermeisterin Emma Krebs melden.
Erweiterung des Postverkehrs, der seither auf den Landkreis beschränkt war. Die Versendung geschlossener Briefe nach allen Orten in der US-Zone in Württemberg und Baden ist jetzt möglich. Die Briefe können ohne den bisher geforderten Erlaubnisschein versandt werden. Zur Frankierung der Sendungen werden neue Briefmarken mit einem großen 'M' (Militärregierung) ausgegeben."