Freitag, 24. August 1945

"Die Kreishandwerkerschaft wird aufgehoben; es werden wieder die vier vor 1933 in Württemberg tätigen Handwerkskammern eingerichtet.

Die bezirkseigenen Betriebe aus Handel und Industrie werden aufgefordert, für Lager- und industrielle Zwecke geeignete Räume, gleichgültig, ob beschädigt oder ausgebrannt, ob in der Stadt oder in der Umgebung, an die Industrie- und Handelskammer zu melden.

Aufforderung an die Landwirte und Gartenbesitzer des Stadt- und Landkreises zur Erweiterung des Gemüseanbaus, um damit die Ernährung der Bevölkerung zu stützen.

Ein Maurermeister in Neckargartach ist in der vergangenen Woche wegen falscher Angaben in seinem Fragebogen durch das amerikanische Militärgericht zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Ihre Tätigkeit wieder aufgenommen haben: Württembergische und Badische Vereinigte Versicherungsgesellschaften AG (vor der Zerstörung in der Unteren Neckarstraße 4, jetzt in der Adelberger Straße 5 im gesellschaftseigenen Haus); Süddeutsche Versicherungskontor GmbH (früher Untere Neckarstraße 4, jetzt Adelberger Straße 5); Deutscher Ring, Versicherungsgesellschaften (früher Allee 12, jetzt Ludwig-Finckh-Straße 9); Hallesche Krankenkasse V. V. AG, Geschäftsstelle Heilbronn (im Breitenöderschen Haus, Charlottenstraße 56, früher in der Friedensstraße 32).

Beim Kreisarbeitsamt haben sich die Schüler der Kaufmännischen Berufsschule und der Höheren Handelsschule, Lehrlinge und Anlernlinge aller kaufmännischen Firmen im Stadt- und Landkreis, die noch nicht bei der Kaufmännischen Berufsschule gemeldet sind, und Bewerber um die Aufnahme in die Höhere Handelsschule zu melden.

Die Verbraucherhöchstpreise für Speise- und Frühkartoffeln sind auf 6 Rpf pro 500 g festgesetzt."