Dienstag, 25. September 1945

"Anordnung des württemberg-hohenzollerischen Wirtschaftsministeriums (Preisaufsichtsstelle) über 'Erzeugerpreise für die Weinernte 1945', wonach die 'Anordnung für Erzeugerhöchstpreise für Trauben, Most und Wein der Ernte 1943' vom 11. September 1943 mit einigen Abänderungen auch für die Weinernte 1945 gilt. Für je 1 l Burgunder, Trollinger, Lemberger, Riesling, Muskateller, Traminer und Ruländer kann bis zu 1,40 RM gefordert werden, für Schwarzriesling, Tauberschwarz, Silvaner und Gutedel bis zu 1,30 RM, für Protugieser, Müller-Thurgau und alle übrigen Sorten bis zu 1,20 RM.

Für den Großkreis Heilbronn werden auf einen Zeitraum von sechs Monaten vom Weinerzeugnis 1945 170.000 l Wein (und zwar für die männlichen Einwohner über 18 Jahre) freigegeben; der übrige Wein muß abgeliefert werden.

Änderung der Erzeugerhöchstpreise für Äpfel und Birnen der Ernte 1945."