Dienstag, 2. Oktober 1945

"Das Arbeitsgericht verurteilt vier Landwirte aus Neulautern, die nicht bereit waren für die Militärregierung bestimmtes Holz aus dem Wald abzufahren, zu acht Tagen Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft als abgegolten angesehen werden, und zu je 100 RM Geldstrafe."