Mittwoch, 18. April 1945

"In Heilbronn (Kernstadt) wird von der Stadtverwaltung (Ernährungsamt B - Stadt) ab heute die Lebensmittelbewirtschaftung, die nach der Besetzung aus organisations- und markentechnischen Gründen nicht durchführbar war, wieder in Kraft gesetzt. Die Rationen auf die neue Lebensmittelkarte für die 74. Zuteilungsperiode, die normalerweise vom 2.-29. April gedauert hätte, müssen vom 18. April bis zum 27. Mai, also fünfeinhalb Wochen reichen, d.h. einschließlich der 75. Zuteilungsperiode (30. April-27. Mai). Die Stadtverwaltung kann allein mit Genehmigung und unter Kontrolle der amerikanischen Militärregierung auf eigene Verantwortung handeln, da eine Verbindung mit dem Landesernährungsamt in Stuttgart nicht möglich ist.

OB Emil Beutinger gibt bekannt, daß die markenpflichtigen Lebensmittel nur gegen Abgabe der Abschnitte der entsprechenden Karten verkauft werden dürfen. Die Lebensmittelhändler, Bäcker und Metzger haben ihre Geschäfte offen zu halten. Die Ausgehzeiten sind auf 7-9 und 15-17 Uhr festgesetzt, und auch die Gaststätten sollen während dieser Zeit geöffnet sein. Die Ausgeh- und Sperrzeiten müssen streng eingehalten werden, die Besatzungstruppen sind angewiesen, auf Zuwiderhandelnde zu schießen, denen im Übrigen strenge Bestrafung droht. Auch Diebstähle jeder Art werden von der amerikanischen Militärregierung hart geahndet bis hin zur Todesstrafe.

Außerdem fordert der OB zur Wiederaufnahme der Arbeit auf. Beamte, Angestellte und Arbeiter der Stadtverwaltung sollen sich innerhalb von drei Tagen bei ihrer Dienststelle melden."