Samstag, 1. Dezember 1945
"Das Detachment G-28 überträgt als erste lokale amerikanische Militärregierung in Württemberg-Baden die volle Verantwortung in dem ihr unterstellten Stadt- und Landkreis Heilbronn auf die deutsche Verwaltung. Die Mitarbeiter des Detachments haben künftig nur noch Kontrollfunktionen zu erfüllen.
Die bisherige Paßstelle für den Stadt- und Landkreis in der Dittmarstraße 16 (Dittmar-Villa) ist aufgehoben. Das Paß- und Passierscheinwesen wird für den Stadtkreis vom Stadtpolizeiamt in der Lerchenstraße 79 (Villa Pfleiderer), für den Landkreis vom Landratsamt in der Cäcilienstraße 51 (Villa Bruckmann) bearbeitet.
Die von der Stadt eingerichtete bisherige Fahrbereitschaft ist dem neuen, dem Landratsamt unterstellten Straßenverkehrsamt eingegliedert worden. Von ihm werden alle Verkehrsangelegenheiten (einschließlich der Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen und der Treibstoffzuteilung für den Stadt- und Landkreis) bearbeitet. Es befindet sich in der Dittmarstraße 16. Für das Zulassungs- und Führerscheinwesen sind für den Stadtkreis das Stadtpolizeiamt, Abteilung Verkehr (Lerchenstraße 79), und für den Landkreis das Landratsamt (Cäcilienstraße 51) zuständig.
Das Staatliche Gesundheitsamt wird endgültig von der Alexanderstraße 61 (Privathaus) nach der Bismarckstraße 54 (Hoerner-Villa) verlegt.
Durch weiteren Rückgang der Wasserkräfte, Eintritt kälterer Witterung und wegen des Kohlenmangels besteht zur Inbetriebsetzung von Dampfkraftwerken noch keine Möglichkeit; Einschränkung und Verschlechterung der elektrischen Stromversorgung sind unumgänglich.
Die Reichsbahndirektion Stuttgart gibt heute einen Amtlichen Taschenfahrplan heraus. In ihm ist ausdrücklich vermerkt, daß ein Anspruch auf Beförderung nicht besteht und die in den Fahrplänen aufgeführten Züge aus betrieblichen Gründen zeitweilig ausfallen können. Die Zugverbindungen sind nach früheren Begriffen denkbar schlecht. Zum Beispiel ist Würzburg allein mit einer Übernachtung in Lauda zu erreichen, da die Strecke Lauda – Würzburg nur von einem Personenzug (ab 6.18 Uhr) und ausschließlich werktags befahren wird. Nach Stuttgart fahren ebenfalls nur werktags zwei Personenzüge, frühmorgens und abends, desgleichen von Stuttgart hierher, frühmorgens und am Spätnachmittag.
Wegen erheblicher Preisüberschreitungen mußte in letzter Zeit eine größerer Anzahl von Geschäftsinhabern bestraft werden; erneut warnen OB Emil Beutinger und Landrat Hermann Sihler vor diesem Delikt.
Die Berufskrankenkasse für Kaufmannsgehilfen und weibliche Angestellte, bisher in Weinsberg, nimmt ihre volle Tätigkeit wieder in Heilbronn (Werderstraße 139) auf, wo seit dem 1. Oktober bereits ihre Leistungs-Abteilung arbeitet, ebenso die Bausparkasse GdF-Wüstenrot in der Gaststätte Stadt Heilbronn (Sontheimer Straße 19)."
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