Mittwoch, 24. Oktober 1945
"Ein Schreiben des Justizministeriums an das hiesige Amtsgericht teilt mit, daß von einer Absicht der Militärregierung, das Erbhofrecht aufzuheben bzw. von einer bereits erfolgten Aufhebung, wie sie am 14. September gemeldet wurde, nichts bekannt ist. Solange das Erbhofrecht nicht ausdrücklich aufgehoben sei, bleibe es in Geltung, zumal es sich dabei, wie das Württembergische Gesetz über das Anerbenrecht vom 14. Februar 1930 zeige, nicht um ausschließlich nationalsozialistisches Gedankengut handele. Da das Anerbengericht noch geschlossen ist, hat die Frage des Erbhofrechtes im Augenblick ohnehin keine praktische Bedeutung.
Erweiterung des Briefpostverkehrs nach allen vier Zonen Deutschlands.
In zunehmendem Maße sind in den letzten Wochen Heilbronner Familien aus der Evakuierung in ihre Häuserruinen 'heimgekehrt' und haben sich in deren Souterrains und Kellern Notwohnungen eingerichtet.
Herbstlicher Sturm rüttelt an den Häuserruinen und bringt manche zum Einsturz."