Mittwoch, 18. Juli 1945
"Auf Anordnung der Militärregierung werden arbeitsfähigen Personen, die sich weigern zu arbeiten, die Lebensmittelkarten entzogen; außerdem haben sie empfindliche Strafe zu gewärtigen. Ab August wird die Abgabe von Lebensmittelkarten auch vom Besitz eines Arbeitspasses abhängig gemacht.
In den letzten Tagen sind vom Militärgericht wiederum sieben deutsche Zivilpersonen zu Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt worden, z.B. wegen Ausschanks von Wein ohne Lizenz zu 30 Tagen Gefängnis mit Bewährungsfrist, wegen Trunkenheit am Steuer und Widerstandes bei Verhaftung zu 90 Tagen Gefängnis mit Bewährungsfrist, wegen Fahrraddiebstahls zu 14 Tagen Gefängnis, wegen Eindringens in ein 'Off Limits'-Gebiet zu acht Tagen Gefängnis und wegen Durchschneidens von amerikanischem Draht zu 200 RM Geldstrafe.
Der Counter Intelligence Corps (CIC) Heilbronn gibt bekannt: 'Kein deutscher Zivilist ist bevollmächtigt, im Auftrag des CIC zu handeln.' Diese Bekanntmachung hat ihre Ursache darin, daß einige Deutsche, die angaben vom CIC beauftragt zu sein, mit gefälschten Befehlen Wohnungseinrichtungen und anderes beschlagnahmt und abgeführt hatten.
Neue Reichsbanknoten zu 20, 50 und 100 RM kommen in den nächsten Tagen in Umlauf."