Schiffsbeklopfung

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Mit diesem anschaulichen Begriff bezeichnete man im 19. Jahrhundert die "Untersuchung des gesicherten und brauchbaren Zustandes der mit Gütern den Neckar und Rhein befahrenden Schiffe". So die Definition in einer Verfügung des Württ. Ministeriums des Innern vom Juni 1847 (Regierungsblatt 1847, S. 223ff). Darin wurde die Prüfung durch diesen "Schiffs-TÜV" genau geregelt und zwei Sachverständigen-Kommissionen in Cannstatt und Heilbronn eingerichtet. Änderungen dieser Vorschriften gab es in den Jahren 1854, 1877 und 1884.