Montag, 17. September 1945

"Das Verbot des Tragens von deutschen militärischen Uniformen durch die Verordnung Nr. 4 der Militärregierung Deutschland  – amerikanische Zone tritt in Kraft. Eingeschlossen sind auch die Uniformen der NSDAP, ihrer Gliederungen und der ihr angeschlossenen Verbände sowie jeder deutschen militärähnlichen Organisation.

Mit den Lebensmittelkarten für die 80. Zuteilungsperiode (17. September – 14. Oktober) sind zugleich die neuen, für die 82. – 90. Zuteilungsperioden (vom 12. November 1945 – 21. Juli 1946) geltenden Bezugsausweise für Speisekartoffeln ausgegeben worden. Es ist möglich, die jedem Erwachsenen und Jugendlichen in dieser Zeit zustehenden Kartoffeln statt in monatlichen Teilmengen insgesamt im voraus zur Einkellerung durch den Handel oder unmittelbar vom Erzeuger zu beziehen. Die Menge, die bei Volleinkellerung pro Kopf der Versorgungsberechtigten bezogen werden darf, ist von der Württembergischen Landesverwaltung für Landwirtschaft und Ernährung – Landesernährungsamt Württemberg – auf 2 Ztr. Speisekartoffeln festgesetzt worden.

Für die 80. Zuteilungsperiode werden insgesamt zwölf Zigarren zugeteilt; außerdem gibt es noch eine Sonderzuteilung von sechs Zigaretten.

Der Briefverkehr (Postkarten und Briefe) wird auf die zur US-Zone gehörenden Landesteile des Landes Hessen und der Provinz Hessen-Nassau ausgedehnt.

Festsetzung verbindlicher Verkaufszeiten für die Lebensmittelgeschäfte und für die sonstigen Läden durch OB Emil Beutinger. Der verkaufsfreie Mittwochnachmittag wird beibehalten; die Metzgereien bleiben dienstags und mittwochs den ganzen Tag geschlossen."