Freitag, 23. November 1945

"Sämtliche Evakuierten im Stadt- und Landkreis, die früher nicht in Heilbronn ansässig waren, werden zur Meldung bei Ihren Bürgermeisterämtern bzw. in Heilbronn beim zuständigen Polizeirevier aufgerufen, zwecks Einleitung des Rücktransports in ihre Heimat.

Neue Bestimmungen zur Meldepflicht unter Bezugnahme auf die diesbezügliche Anordnung in den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 31. August 1945.

OB Emil Beutinger erläßt einen wichtigen Zusatz zur Bauordnung, wonach bei mehr als einstöckigen Gebäuden die Tragwände der Gebälke und die Umfassungswände des Treppenhauses mindestens 25 cm stark sein müssen. Diese Anordnung ist notwendig, weil manche Bürger im Wiederaufbaueifer Grundmauern und Wände ohne die Voraussicht späterer Aufstockungen zu dünn zu bauen begonnen haben. Auch Materialmangel verleitete in vielen Fällen dazu.

Bekanntmachung der Ernährungsämter des Stadt- und Landkreises über eine 'durch besonderes Entgegenkommen der Militärregierung Heilbronn' ermöglichte Sonderzuteilung von 125 g amerikanischen Bohnenkaffees zu Weihnachten für alle über sechs Jahre alten Versorgungsberechtigten; Vorbestellung beim Kleinverteiler muß bis spätestens 27. November erfolgen.

Feuerwehr-Meldestellen sind jetzt das Feuerwehrmagazin (Wilhelmstraße 27), die Polizeireviere, die städtischen Ämter und die an das Telefonnetz angeschlossenen Teilnehmer, in Böckingen die Polizeiwache und Malermeister Heinrich Volzer (Weststraße 103), in Neckargartach und Sontheim je die Polizeiwache im Rathaus.

Aufruf des Roten Kreuzes Heilbronn zu einer von der Militärregierung veranlaßten Sammlung von Äpfeln und Lesestoff (Bücher, Broschüren, Zeitschriften), jedoch keinerlei politischen Inhalts oder 'Naziliteratur', für das Kriegsgefangenenlager in Böckingen.

Der Abschnitt I der Bezugskarte für Kurzwaren und Flickstoffe ist zur Einlösung beim Einzelhandel im Bereich der US-Militärregierung Württemberg-Baden aufgerufen; von neun verschiedenen Artikeln kann wahlweise einer bezogen werden, z.B. Nähmittel im Wert bis zu 30 Rpf oder ein Korsettriemen oder drei Stück Hosenträgerbiesen oder 1 m Hosenträgerband.

In den heutigen Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 21 Veröffentlichung der im Großkreis Heilbronn gültigen Erzeugerpreise (ohne Verteilerspannen) für Getreide, Kartoffeln und Schlachtvieh.

Aufforderung an die landwirtschaftlichen Gemüse-Anbauer im Stadtkreis Heilbronn zur Abholung der Vor-Anmeldebogen 1946 zwecks Feststellung des Saatgut- und Jungpflanzenbedarfs.

Nach einer Mitteilung der Reichsbank-Nebenstelle Heilbronn sind die Beschränkungen für nicht gesperrte Bank- und Sparkassenkonten aufgehoben.

Die Sterbekasse Allgemeiner Wegweiser, Gemeinschaft und praktischer Wegweiser in Heilbronn, Böckingen, Sontheim und Neckarsulm, Vertreter Karl Britsch, hat in der Hohenstaufenstraße 3 und die Volksfürsorge Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft in der Wilhelmstraße 40 (Hinterhaus) eine Geschäftsstelle errichtet.

Die Vereinigte Kranken-Versicherungs AG (München) richtet Sprechstunden im Hotel Europäischer Hof (Wilhelmstraße 68) ein, ebenso die Agrippina-Versicherungs-Gruppe, beide vertreten durch Oberinspektor Fr. Boehme; die erstgenannte Versicherung war von dem Kriege hier nicht vertreten, die Niederlassung der Agrippina wurde in der Mozartstraße 10 zerstört.

Zahnarzt Dr. Ernst Weinland (Kaiserstraßen-Praxis und Wohnung in der Pfühlstraße am 4. Dezember 1944 ausgebombt) praktiziert jetzt in der Admiral-Spee-Straße 25 bei der Stuttgarter Brücke.

Heilpraktiker (Magnetopath) Wilhelm Hornberger (früher Kaiserstraße 27) hat in der Alexanderstraße 8 (Haus von Otto Gerock) seine Praxis wieder eröffnet.

Aufforderung an sämtliche Oberschüler und -schülerinnen der Klassen 5 – 7 sich bis zum 28. November schriftlich bei Studiendirektor Theodor Marstaller zu melden.

Zum stellvertretenden Landrat des Landkreises Heilbronn ist vor einigen Tagen Dr. Roland Benke bestellt worden."

 

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