Donnerstag, 26. Juli 1945

"Aufruf von OB Emil Beutinger zur Rückgabe oder Bezahlung 'von unrechtmäßig entnommener Ware'.

Allen Hauseigentümern und ihren Mietern wird zur Pflicht gemacht, in gemeinsamer Arbeit die Gehwege, Straßen und Vorgärten im Bereich ihrer Häuser von dem dort lagernden Schutt zu räumen und diesen zu den kenntlich gemachten Schuttabladeplätzen abzufahren. Mit Zuweisung von Baumaterial können nur solche Hauseigentümer rechnen, die ihren Schutt beseitigt haben. Deponien sind u.a. die Dachsohle im Gewann Staufenberg, das tieferliegende Gelände bei der Ost- und Moltkestraße, der Hohlweg nördlich des Israelitischen Friedhofes, das Gelände der früheren Viehhalle beim Hammelwasen.

Da die Militärregierung für das Amtsblatt nur geringe Papiermengen zur Verfügung stellt, kommen die Gesetze, Anordnungen und sonstigen Bekanntmachungen im allgemeinen zu spät zur Veröffentlichung."